Mit den „European Sustainability Reporting Standards” (kurz: ESRS), die federführend durch die EFRAG erarbeitet wurden, sind neue und umfangreiche Standards und damit ein Reflexions- Framework für die ganzheitliche und faktenbasierte Nachhaltigkeitsberichterstattung und -management entstanden.
Im Zuge der „Corporate Sustainability Reporting Directive” (kurz: CSRD), die eine Erweiterung und Vertiefung der EU-weiten Berichtspflicht zu nicht-finanziellen Informationen (alt: NFRD) anstrebt, soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung den gleichen Stellenwert wie die Finanzberichterstattung in Unternehmen in der Europäischen Union erhalten.
Dabei sollen Nachhaltigkeitsinformationen und Datenpunkte (ESG-Daten) vergleichbar und umfangreich berichtet werden. Diese ESG-Daten von Unternehmen dienen schließlich Finanz- markt-Teilnehmenden, damit sie ihre Investitionen gezielt in nachhaltige Assets – sprich Unternehmen mit ESG-Profil – lenken können. So soll im Sinne des European Green Deals die nachhaltige Transformation Europas ermöglicht werden.
Für Unternehmen stellen die ESRS ein neues Framework dar, das nicht nur definiert, was in Zukunft wie berichtet werden soll, sondern auch vorgibt, wie strategische Analysen (z.B. Wesentlichkeitsanalyse) durchzuführen sind und auf welche thematischen Ambitionen hin (z.B. das international anerkannte 1,5 Grad-Klimaziel) Konzepte vorliegen müssen.
Somit setzen die ESRS verbindliche Impulse und für alle nach CSRD berichtspflichtigen Unternehmen verbindliche Compliance-Anforderungen für die Weiterentwicklung und Vertiefung des Nachhaltigkeitsmanagements sowie der -berichterstattung von Unternehmen.